Die zunehmende Technisierung unserer Alltagswelt zwingt den Einzelnen, die Gesellschaft aber auch die Gerichte mehr und mehr sich zur Klärung und Beseitigung einzelner (oft streitiger)
Problemstellungen, entsprechender Fachleute zur Aufklärung und Beseitigung dieser Problemstellungen zu bedienen. Dabei hat der Sachverständige wegen seiner hohen fachlichen bzw. fachspezifischen
Kenntnisse eine Schlüsselrolle. Er trifft bei bei Schadensgutachten in einer privaten und/oder auch gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der wesentlichen streitigen Problemstellungen eine
Entscheidung durch seine gutachterlichen Feststellungen (ggf. über die Ursache und den Umfang des Schadens, wie auch die Möglichkeiten und Kosten der Beseitigung).
Sie sind mit Ihrer Heizungsanlage unzufrieden?
Ihre Lüftungsanlage macht nicht was sie soll?
Ihre Solaranlage funktioniert nicht trotz mehrmaliger Reparatur?
Sie glauben nicht an die ordnungsgemäße Funktion Ihrer Anlage?
Ihr Handwerker glaubt Ihnen nicht?
Wir erstellen in Ihrem Auftrag ein Sachverständigengutachten auf dem Gebiet
Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Solartechnik
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -ent-
schädigungsgesetz) oder nach gesonderter Vereinbarung.