Bei Verkauf oder Vermietung sowie beim Neubau einer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Energiebedarfsausweis, welcher die Qualität der thermischen Hülle des Gebäudes bei einer Dauerbeheizung auf 19°C grafisch darstellt. Hieraus kann der Betrachter Schlüsse über die zu erwartenden Heizkosten ziehen.
Wir erstellen Ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, Energieeinsparnachweise für Neubauten, Nachweise für das EEWärmeG und bei Sanierungen für das EWärmeG Baden-Württemberg
Bei einer Heizungssanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erfüllung des EWärmeG Baden-Württemberg. Neben Bioöl und Biogas (10%) sowie weiteren Ersatzmaßnahmen (Wärmedämmung, PV, oberste Geschossdecke) gibt es die Möglichkeit, 5 % der erforderlichen 15% regenerativer Energie über einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude zu erfüllen. Die Vorgehensweise ist ähnlich der einer Energieberatung. Das Gebäude wird analysiert und in mehreren Schritten optimiert. Es besteht kein Sanierungszwang aus diesem SAnierungsfahrplan.